W  | PI- Meisterbetrieb für Bodensanierung im Lüneburger Raum


Sanierungsarbeiten im Überblick

  • Sanierung und Aufarbeitung von Holzböden
  • Fachgerechte Überarbeitung in öffentlichen Gebäuden
  • Unterbodensanierung
  • Estrichsanierung in Form von Spachtelungen, Fräsungen und ggf. neue Estrichverlegung
  • Balkensanierung 
  • Lattung Konstruktionen
  • Bodendämmung 
  • Wasserschadensanierung
  • Spezialisierte Altbausanierung 

Unser Spar-Tipp: Parkett renovieren & Steuern sparen

Eine Parkettrenovierung wertet nicht nur Ihr Zuhause auf – unter bestimmten Voraussetzungen können Sie dabei auch steuerlich profitieren. Denn ein Teil der Handwerkerkosten lässt sich beim Finanzamt geltend machen.


  • Selbstgenutzte Immobilie
    Bis zu
    20 % der reinen Arbeitskosten können von der Einkommensteuer abgesetzt werden – maximal 1.200 € pro Jahr. Materialkosten sind nicht steuerlich absetzbar.
  • Vermietete Immobilie
    Renovierungskosten können in der Regel als
    Werbungskosten angesetzt oder – je nach Umfang – über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
  • Nach dem Immobilienkauf
    Liegen die Renovierungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach Kauf über
    15 % des Kaufpreises, müssen sie über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.


> Mehr Infos dazu finden Sie hier



Wichtiger Hinweis:  Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine steuerliche Beratung. Für Ihre persönliche Situation empfehlen wir die Rücksprache mit einem Steuerberater.