W | PI- AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Lieferungen, Bau-, Parkett- und Montageleistungen
WINKLER PARKETTHANDWERK & INNENAUSBAU – W | PI
Melkberg 3
21339 Lüneburg
HRB 210600 – Amtsgericht Lüneburg
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Liefer-, Werk-, Bau- und Montageleistungen der WINKLER PARKETTHANDWERK & INNENAUSBAU – W | PI (nachfolgend „W | PI“).
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, W | PI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Für Bauleistungen gilt ergänzend die VOB/B in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote von W | PI sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung von W | PI zustande.
- Nebenleistungen, Nachträge und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
- Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten einen technisch geeigneten, belegreifen und prüffähigen Untergrund bereitzustellen.
- Bei Estrichen ist die Belegreife durch geeignete Messverfahren (insbesondere CM-Messung) nachzuweisen.
- Bei Fußbodenheizung ist ein vollständiges und ordnungsgemäß durchgeführtes Aufheizprotokoll vorzulegen.
- Der Auftraggeber hat sämtliche Genehmigungen rechtzeitig zu beschaffen und für freien Zugang zur Baustelle zu sorgen.
- Unterbleiben erforderliche Mitwirkungshandlungen oder bestehen bauseitige Mängel, haftet W | PI nicht für hieraus entstehende Schäden oder Folgeschäden.
§ 4 Besonderheiten bei Holz als Naturprodukt
- Holz ist ein Naturprodukt mit natürlichen Farb-, Struktur- und Maserungsabweichungen sowie chargenbedingten Unterschieden.
- Muster, Handmuster, Fotos oder Ausstellungsmuster stellen Durchschnittswerte dar und sind keine zugesicherten Eigenschaften.
- Maß- und Fugenveränderungen infolge klimatischer Schwankungen stellen keinen Mangel dar.
- Das ideale Raumklima beträgt 20–22 °C bei 50–60 % relativer Luftfeuchtigkeit.
- Bei Unterschreitung der empfohlenen Luftfeuchtigkeit können Fugen entstehen; diese schließen sich regelmäßig bei Normalisierung des Raumklimas.
- Bei Fußbodenheizung sind erhöhte Maßtoleranzen technisch unvermeidbar.
§ 5 Pflege- und Nutzungspflichten
- Parkett- und Holzböden sind ausschließlich trocken oder nebelfeucht zu reinigen.
- Stehende Nässe ist zu vermeiden.
- Es sind geeignete Pflegeprodukte gemäß Herstellerangaben zu verwenden.
- Übermäßige Punktbelastungen und unsachgemäße Behandlung sind zu vermeiden.
Verstöße gegen diese Pflichten führen zum Ausschluss von Mängelansprüchen.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- W | PI ist berechtigt, eine Materialvorauszahlung von bis zu 50 % des Warenwertes zu verlangen.
- Abschlagszahlungen können entsprechend dem Baufortschritt abgerechnet werden.
- Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Zahlungsverzug ist W | PI berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen sowie weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von W | PI.
- Bei Zahlungsverzug ist W | PI berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
- Forderungen aus Weiterveräußerung werden bereits jetzt an W | PI abgetreten.
§ 8 Gefahrübergang und Abnahme
- Bei Lieferungen geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur oder mit Verlassen des Werks auf den Auftraggeber über.
- Bei Werkleistungen geht die Gefahr mit Abnahme auf den Auftraggeber über.
- Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn
- der Auftraggeber die Leistung nutzt,
- innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige keine Abnahme erfolgt,
- die Leistung vorbehaltlos bezahlt wird.
- Bei in sich abgeschlossenen Teilleistungen kann W | PI eine Teilabnahme verlangen.
- Verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr auf ihn über.
§ 9 Lieferzeit und höhere Gewalt
- Lieferfristen setzen die vollständige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
- Lieferzeiten verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Streik, Lieferengpässen, Materialknappheit, Betriebsstörungen oder sonstigen von W | PI nicht zu vertretenden Umständen.
- Schadensersatz wegen Verzögerung ist ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 10 Sachmängelhaftung
- Maßgeblich für die Beschaffenheit sind ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibungen.
- Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- W | PI ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
- Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt 24 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung, klimabedingten Veränderungen, unsachgemäßer Nutzung, ungeeignetem Baugrund oder Eingriffen Dritter.
§ 11 Haftung
- W | PI haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung ist der Höhe nach auf das Zweifache der Auftragssumme der betroffenen Leistung begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Unmöglichkeit und Vertragsanpassung
Bei unvorhersehbaren Ereignissen, die die wirtschaftliche Grundlage des Vertrages erheblich verändern, ist W | PI berechtigt, eine angemessene Vertragsanpassung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 13 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Lüneburg.
W | PI ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Sitz zu verklagen.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

